Bezirksvertretung

Neben dem Rat der Stadt Bielefeld, der für das ganze Stadtgebiet Entscheidungen trifft, gibt es in den Stadtbezirken eigene Parlamente. Die Bezirksvertretungen können als die kleinsten politischen Einheiten bezeichnet werden. Bei den Kommunalwahlen werden in jedem Stadtbezirk Bezirksvertretungen gewählt. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Die Bezirksvertretung Senne besteht aus 15 Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende ist unser Bezirksbürgermeister Stefan Mahne. Der Bezirksbürgermeister wird nicht direkt von den Bürgern gewählt, sondern nach der Kommunalwahl von den Mitgliedern der Bezirksvertretung. Bei der letzten Kommunalwahl 2020 erreichte die CDU Senne 43,1 Prozent der Stimmen und hat so sieben Mandate gewonnen. Durch den Parteiaustritt eines Fraktionsmitglieds stellen wir nur noch sechs Mitglieder in der Bezirksvertretung. Damit sind wir die stärkste Fraktion in der Bezirksvertretung Senne. Der Fraktionsvorsitzende ist Dr. Matthias Kulinna.

 

Die Bezirksvertreter beraten alle kommunalpolitischen Dinge, die in ihrem Stadtbezirk zu entscheiden und zu regeln sind. Gegenüber dem Rat der Stadt haben die Bezirksvertretungen in vielen ihren Stadtbezirk betreffenden Fragen Entscheidungs- und Anhörungsrechte. Soweit nicht der Rat ausschließlich zuständig ist, entscheiden die Bezirksvertretungen unter anderem über:

  • Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen, wie Sportplätze, Altenheime, Friedhöfe, Büchereien und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen
  • Angelegenheiten des Denkmalschutzes, der Pflege des Ortsbildes sowie der Grünpflege
  • Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk
  • kulturelle Angelegenheiten des Stadtbezirks einschließlich Kunst im öffentlichen Raum, Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtbezirk, Pflege von vorhandenen Paten- oder Städtepartnerschaften